Allgemeine Geschäftsbestimmungen Emerell AG

Ausgabe März 2020


1 Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen (nachfolgend “Leistungen”), die Emerell gegenüber den Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbringt, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Der Kunde verzichtet auf deren Geltung, wenn er Emerell mit der Leistungsausführung beauftragt.

2 Leistungsauftrag

Emerell erstellt auf Anfrage des Kunden ein Angebot für die zu erbringenden Leistungen. Das Angebot ist unverbindlich. Der Kunde hat das Angebot zu prüfen und Emerell allfällige Änderungsbegehren bekannt zu geben. Nach deren Eingang stellt Emerell dem Kunden ein bereinigtes Angebot zu, welches zehn (10) Tage gültig ist. Die Zustimmung des Kunden und Erteilung des Leistungsauftrages (nachfolgend „Leistungsauftrag“) erfolgt durch Unterzeichnung und Rücksendung des bereinigten Angebots an Emerell.

3 Preise und Transportbedingungen

  1. Sofern im Leistungsauftrag nicht ausdrücklich feste Preise festgelegt wurden, erfolgt die Leistungserbringung zu den Preisen, wie sie in den von Emerell festgelegten Preislisten im Zeitpunkt der Erfüllung des Leistungsauftrages enthalten sind. Die Preise verstehen sich rein netto ab Lieferwerk (Erfüllungsort), EXW gemäss Incoterms 2020 zuzüglich Verpackung, Steuern (MwSt.), Zölle, Transportkosten, Abgaben und Gebühren in jeweiliger gesetzlicher oder vertraglich geschuldeter Höhe.
  2. Emerell organisiert die Versandart und den Spediteur. Die Kosten trägt der Kunde. Eine Transportversicherung schliesst Emerell nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden ab. Frachtzuschläge für Eilgut-, Express-, Post- oder Sonderabfertigungen gehen zu Lasten des Kunden.
  3. In den vereinbarten Preisen sind keine Rücknahme- und Entsorgungskosten für Transportverpackungen, Umverpackungen und Verkaufsverpackungen enthalten. Diese Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Auch bei schriftlich vereinbarten Preisen bleibt deren Erhöhung vorbehalten, falls sich in der Zeit zwischen dem bereinigten Angebot und der Leistungserbringung die Materialkosten (insbesondere Rohstoffe, Verpackungen und Etiketten) und/oder Herstellkosten wesentlich erhöhen oder die Währungsparitäten ändern.

4 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungen sind in vereinbarter Währung ohne jeden Abzug, termingerecht, porto- und spesenfrei, ausschliesslich an die durch Emerell bezeichnete Zahlstelle zu leisten. Unberechtigte Abzüge bleiben geschuldet und können von Emerell eingefordert oder verrechnet werden. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Beträge, welche Emerell geschuldet sind, innerhalb von dreissig Tagen ab dem auf der durch Emerell ausgestellten Rechnung angegebenen Datum zu begleichen.
  2. Emerell nimmt Schecks und/oder Wechsel nur nach ausdrücklicher Vereinbarung an. Solche Zahlungen gelten erst mit Valutadatum der betreffenden Bankgutschrift bei Emerell als geleistet.
  3. Anzahlungen und Vorauszahlungen des Kunden sind unverzinslich. Verzögerungen bei der Leistungserbringung durch Emerell oder Beanstandungen des Kunden berechtigen den Kunden nicht zu Zahlungsrückbehalten oder -verzögerungen. Die Verrechnung eigener Forderungen des Kunden mit Ansprüchen von Emerell ist nicht zulässig.
  4. Bestehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist Emerell jederzeit berechtigt, vom Kunden Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Leistet der Kunde diese nicht, ist Emerell berechtigt, vom Leistungsauftrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen daraus keine Ersatzansprüche zu.

5 Zahlungsverzug/Verzugszins

  1. Befindet sich der Kunde in Zahlungsrückstand oder leistet er geschuldete Sicherheiten nicht, ist Emerell berechtigt, die Erfüllung des Leistungsauftrages teilweise oder vollumfänglich zu sistieren. Emerell teilt dies dem Kunden schriftlich mit. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, ist Emerell berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung, vom Leistungsauftrag zurückzutreten und über bereits erbrachte Leistungen anderweitig zu verfügen.
  2. Alle Zahlungstermine gelten als Fixtermine. Für verspätete Zahlungen hat der Kunde, ab dem ersten auf den Verfalltag folgenden Kalendertag, ohne Mahnung einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten.
  3. Ist Emerell zufolge Zahlungsrückstandes des Kunden gezwungen, diesen zu betreiben, werden mit der Einreichung eines Betreibungsbegehrens durch Emerell sämtliche Forderungen von Emerell gegenüber dem Kunden, ohne Rücksicht auf deren ursprünglichen Verfall, sofort und vollumfänglich fällig.

6 Lieferfristen

Werden im Leistungsauftrag Erfüllungstermine festgelegt und kann Emerell diese aufgrund von mangelhafter Rohstoffversorgung, Beschaffungsschwierigkeiten, fabrikationstechnischer Probleme, Energiemangel, unvorhergesehenen Produktionsschwierigkeiten, oder in Folge höherer Gewalt, wie Unwetter, Feuer, Explosion, Streik oder behördlichen Massnahmen nicht einhalten, ist Emerell berechtigt, Teilleistungen zu erbringen oder Erfüllungstermine zu verschieben. Die Verpflichtung von Emerell zu Schadenersatz ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einem Leistungsverzug von Emerell ist der Kunde einzig berechtigt, nach nutzlosem Ablauf einer schriftlich angesetzten, angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen, vom Leistungsauftrag zurückzutreten. Von Emerell bereits erbrachte Leistungen und auftragsspezifische Aufwendungen (insbesondere eingekaufte Vorprodukte) sind vom Kunden vollumfänglich abzugelten.

7 Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr bezüglich der durch Emerell zu erbringenden Leistungen gehen in jedem Fall spätestens nach Abschluss der Leistungserbringung auf den Kunden über. Emerell informiert den Kunden entsprechend.

8 Leistungserbringung

  1. Emerell verpflichtet sich, die Leistungen sorgfältig und entsprechend den vom Kunden erstellten Spezifikationen in gleichbleibender Qualität in Übereinstimmung mit den Rezepturen, technischen Datenblättern und anwendbaren Herstellvorschriften zu erbringen. Emerell ist verpflichtet, die geltenden Gesetze und Verordnungen sowie allfällige behördliche Auflagen in Zusammenhang mit der Leistungserbringung zu befolgen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Ergebnis der Gegenstand des Leistungsauftrages bildenden Leistungen sich zu dem in allfälligen Produktebeschrieben aufgeführten Eigenschaften oder einem vorausgesetzten Gebrauch eignet. Fertigungs- oder rohstoffbedingte Abweichungen, auch gegenüber Mustern und früheren Leistungen, welche den wesentlichen Charakter der Ergebnisse der Leistungserbringung nicht grundsätzlich verändern, sind zulässig. Es gelten für Emerell jeweils die letzten vom Kunden mitgeteilten Spezifikationen, technischen Datenblätter und Rezepturen. Emerell teilt dem Kunden schriftlich mit, wenn vom Kunden mitgeteilte Änderungen nicht im Rahmen der Vertragserfüllung umgesetzt werden können.
  2. Emerell hat die für die Erbringung des Leistungsauftrages notwendigen Materialien (insbesondere Rohstoffe, Verpackungen und Etiketten, zusammen „Vorprodukte“) zu beschaffen. Emerell ist dafür besorgt, dass alle Vorprodukte die Vorproduktespezifikationen erfüllen. Teilt der Kunde keine Vorproduktespezifikationen mit, werden die Vorprodukte von Emerell im Rahmen der üblichen Bedingungen bezogen. Anstelle einer Eingangsprüfung durch Emerell ist Emerell berechtigt, auf die Deklaration des Lieferanten hinsichtlich der Konformität mit den jeweiligen Vorproduktespezifikationen abzustellen.
  3. Muss Emerell aufgrund von Mindestbestellmengen oder aus Kostengründen Vorprodukte in einer Menge beschaffen, die nicht innerhalb eines Produktionsvorgangs verwendet werden können, kann Emerell die Lagerkosten für die überschüssigen Vorprodukte dem Kunden in Rechnung stellen. Dies gilt auch für vom Besteller beigestellte und nicht innerhalb eines Produktionsvorgangs verarbeitete Vorprodukte.
  4. Emerell unterhält ein nach DIN ISO 9001 und 14001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäss der jeweils geltenden ISO-Norm. Emerell zieht nach Massgabe der anwendbaren Herstellvorschriften Muster und führt bezüglich der erbrachten Vertragsleistungen jeweils eine Endkontrolle durch.

9 Gewährleistung/Haftung

  1. Emerell leistet für nicht gemäss Ziff. 8 Abs. 1 erbrachte Vertragsleistungen wie folgt Gewähr. Nach Wahl von Emerell bessert Emerell mangelhaft erbrachte Vertragsleistungen nach oder ersetzt diese durch mangelfreie Vertragsleistungen in gleicher Menge, entsprechend den anwendbaren Spezifikationen und sonstigen, vertraglich vereinbarten Prüf- bzw. Herstellvorschriften.
  2. Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Erbringung eines Leistungsauftrages sind bei offenen Mängeln vor der Erstverwendung, der Weiterverarbeitung oder Weiterveräusserung, jedenfalls aber spätestens zehn Kalendertage nach Erhalt der Vertragsleistung durch den Kunden bzw. deren Eingang an dem vom Kunden angegebenen Lieferort, mit genauer Beschreibung der Mängel, bei Emerell schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung bei Emerell. Beanstandungen wegen verdeckter Mängel sind sofort nach Entdeckung mit genauer Beschreibung der Mängel, schriftlich zu rügen. Die Rücksendung erbrachter Vertragsleistungen darf nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch Emerell erfolgen.
  3. Emerell übernimmt keine Haftung für Transportschäden. Bei unsachgemässer Lagerung, Verarbeitung und Verwendung, bei mechanischer Beschädigung sowie natürlicher Abnutzung oder Veränderungen wird jede Gewährleistung und/oder Haftung von Emerell vollständig ausgeschlossen.
  4. Emerell trägt keine Verantwortung und haftet nicht für Schäden oder Materialverlust, die bei der Bearbeitung oder dem Einsatz von durch den Kunden zur Verfügung gestellten Materialen aufgrund deren Beschaffenheit oder aufgrund des Verarbeitungsverfahrens entstehen. Der Kunde hat Emerell auf spezielle Eigenschaften von durch ihn zur Verfügung gestellten Materialien schriftlich hinzuweisen. Emerell ist berechtigt, von übernommenen Leistungsaufträgen zurückzutreten und die Materialen im jeweiligen Zustand zurückzugeben, wenn sich bei der Erfüllung des Leistungsauftrages herausstellt, dass der Leistungsauftrag aufgrund der zur Verfügung gestellten Materialien nicht im vereinbarten Rahmen ausgeführt werden kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von ihm zur Verfügung gestellte Materialien durch Emerell nicht versichert sind.
  5. Ansprüche des Kunden, die über die in diesen AGB ausdrücklich festgelegten Gewährleistungsansprüche hinausgehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Auf keinen Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden oder Folgeschäden. Vorbehalten bleiben Ansprüche aufgrund von Verhaltensweisen, deren Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.

10 Immaterialgüterrechte

Der Kunde sichert zu, dass ihm an den im Hinblick auf die Ausführung des Leistungsauftrages Emerell übergebenen Spezifikationen, Rezepturen und allfälligen Herstellvorschriften Eigentums- oder Nutzungsrechte zustehen, und Emerell durch die Nutzung dieser Unterlagen bzw. die Erfüllung des Leistungsauftrages keine Rechte Dritter verletzt.

11 Eigentumsvorbehalt

  1. Die erbrachte Vertragsleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Emerell.
  2. Der Kunde ermächtigt Emerell ausdrücklich, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im massgeblichen Register einzutragen.

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort bezüglich der Vertragsleistungen ist der Standort von Emerell, an dem die Vertragsleistung erbracht wird. Auf dieses Vertragsverhältnis ist Schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss allfälliger staatsvertraglicher oder international privatrechtlicher Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag, eingeschlossen dieser AGB, ergebenden Streitigkeiten ist – unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – der Sitz von Emerell.